Nutzungshinweise
1.) Was sind die Ziele dieses Projekts?
2.) Wie ist die Seite aufgebaut?
Der Monitoring-Bericht orientiert sich seinem Aufbau nach an den Vorgaben des Energieaktionsplans. Dieser ist in fünf Bereiche gegliedert :
- Binnenmarkt
- Versorgungssicherheit
- Internationale Energiepolitik
- Effizienz und Erneuerbare
- Energietechnologie
Der EAP formuliert für jeden dieser Bereiche eine Zielsetzung sowie Handlungsvorgaben für die europäischen Institutionen, vornehmlich für die Europäische Kommission.
In jedem Themenbereich findet sich zunächst die Ebene
„Vorgaben“. Hier werden die im Energieaktionsplan genannten
Handlungsvorgaben ihrer Reihenfolge nach aufgeführt. Dabei ist darauf zu
achten, dass nur solche Vorgaben im Monitor aufgenommen wurden, die
ausdrücklich zum Handeln auffordern. Formulierungen wie „der
Europäische Rat begrüßt“ stellen in diesem Sinne keine
Vorgabe dar und werden somit nicht im Monitor aufgenommen. Da eine exakte
Trennung in vielen Fällen nur schwer möglich ist, empfiehlt sich im
Zweifelsfall der Blick in das Originaldokument des Energieaktionsplans auf der
einleitenden Seite des „EU Energy Policy Monitoring“.
Nach jeder Handlungsvorgabe erfolgt zunächst eine stichpunktartige
Beschreibung der bisher durch die Kommission, als Initiativorgan der
Europäischen Union, vorgelegten Maßnahmen oder Vorschläge. Dieser
Bereich betrifft nur die Handlungen der Kommission (Ausnahme: internationale
Energiepolitik). Durch einen Klick auf die Schaltfläche „Details“
wird eine genauere Beschreibung der bislang erfolgten Kommissionsinitiativen und
deren Inhalte zugänglich gemacht.
4.) Wo finde ich die Originaldokumente der europäischen Institutionen?
Unter der Rubrik „Dokumente und Gesetzgebungsprozesse“ wird ein schneller Zugang zu den Originaldokumenten der europäischen Institutionen und ein Überblick über den Stand der Gesetzgebungsprozesse, die auf die Initiative der Kommission folgen, ermöglicht. Für jeden Themenbereich findet sich eine Zusammenstellung aller, seit März 2007 (dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Energieaktionsplans) veröffentlichten Dokumente, die ständig aktualisiert wird. Häufig ist dabei eine Abgrenzung einzelner Gesetzgebungsinitiativen zwischen den Bereichen ebenso wie eine Bewertung der Relevanz einzelner Projekte für den jeweiligen Bereich äußerst schwierig und basiert daher in einzelnen Fällen auf der subjektiven Entscheidung der Verfasser. Hierzu gehört auch die grundsätzliche Unterscheidung, ob eine Maßnahme mehrheitlich in den Bereich Klimapolitik oder in den Bereich Energiepolitik fällt. Diese Differenzierung ist aufgrund der Querschnittsthematik nur in den seltensten Fällen exakt zu treffen ist. So ist etwa der Emissionshandel, dessen Ziel unter anderem die effizientere Nutzung von Energie ist, in erster Linie ein klimapolitisches Instrument, das zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen soll und fällt damit im Sinne, der konzeptuellen Gestaltung des „EU Energy Policy Monitoring“ nicht in den Bereich Energiepolitik.
5.) Wo stehen wir im Gesetzgebungsverfahren ?
Durch einen Klick auf die Schaltfläche „Rat – Parlament“ wird der Zugang zu den Gesetzgebungsverfahren für jeden einzelnen Vorschlag der Kommission geöffnet. Anhand einer Zeitleiste kann die Entwicklung des Legislativverfahrens in einer zeitlichen Dimension nachvollzogen werden. In der darunter aufgeführten Tabelle erfolgt eine Beschreibung der Arbeit der jeweiligen Institutionen zu den einzelnen Gesetzgebungsverfahren. Hier ist auch ein Zugriff auf die Originaldokumente von Rat und Parlament, so weit vorhanden, möglich.
6.) Wie ist der derzeitige Stand zu bewerten?
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für Rückfragen und Hinweise jederzeit zur Verfügung.
Ansprechpartner und Projektkoordinator: Severin Fischer

