Zusammenfassung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Elemente"
Am 03. November 2010 legte die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Elemente vor. Nachdem im Juni 2009 die Richtlinie 2009/71/EURATOM über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen verabschiedet wurde, widmet sich die Kommission mit ihrem Vorschlag nun der Entsorgung entstehender Abfälle. Ziel der Richtlinie ist es, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für alle Stadien des Umgangs mit und der Entsorgung nuklearer Abfälle zu schaffen. Mit ihrer Verabschiedung würden internationale Sicherheitsstandards, wie sie die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) definiert, in der gesamten EU rechtlich verbindlich.
Der Entwurf sieht u.a. vor, dass die Mitgliedstaaten spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie nationale Programme vorlegen sollen, in denen konkrete Pläne für den Bau und Betrieb von Endlagern enthalten sind. Die Kommission würde gegebenenfalls Änderungen an den Programmentwürfen einfordern können.
Erstmals würde durch diese Richtlinie die Endlagerung von radioaktiven Abfällen aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten außerhalb der EU verboten. Allerdings bestünde für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich auf die Nutzung eines gemeinsamen Endlagers in einem der Mitgliedsländer zu einigen, wobei die Verbringung der Abfälle unter Tage als Option der Endlagerung im Vordergrund steht. Des Weiteren soll die Öffentlichkeit umfassend über die Pläne zur Entsorgung der Abfälle informiert und an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. In allen Mitgliedstaaten soll zudem eine unabhängige nationale Behörde die Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsstandards durchführen.
Der Richtlinienvorschlag stellt die Überarbeitung eines Vorschlags aus dem Jahr 2003 dar, welcher im Rahmen des Nuklearpakets der Kommission veröffentlicht wurde, allerdings nie vom Rat angenommen worden war.

