Energietechnologie
Vorgaben des Energieaktionsplans (EAP)
Ziel: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger Energieträger, vor allem erneuerbarer Energiequellen und kohlenstoffarmer Technologien sowie Weiterentwicklung energieeffizienter Technologien, durch den Ausbau der Energieforschung.
Vorgaben des Energieaktionsplans und Initiativen der Kommission:
1. Mitgliedstaaten und Kommission sollen auf eine Verstärkung von Forschung und Entwicklung hinwirken und den erforderlichen technischen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Rahmen schaffen, damit eine umweltverträgliche Kohlenstoffabscheidung und -speicherung nach Möglichkeit bis 2020 mit neuen fossil befeuerten Kraftwerken zur Einsatzreife gebracht werden kann. Dabei wird die Schaffung eines Systems zur Förderung des Baus und des Betriebs von bis zu 12 Demonstrationsanlagen für Technologien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe in der kommerziellen Stromerzeugung bis 2015, begrüßt.
Initiative der Kommission:
- Richtlinien zu Carbon-Capture-and-Storage (CCS)
- Forschungsfonds für Kohle und Stahl
- Mitteilung „Europäischer Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)“
- Aktualisierung „Europäischer Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)“
2. Obwohl die Entscheidung über die Nutzung der Kernenergie jedem Mitgliedstaat obliegt, muss die nukleare Sicherheit und die Entsorgung radioaktiver Abfälle weiter verbessert werden. Zu diesem Zweck sollen Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Abfallentsorgung innerhalb des Siebten Forschungsrahmenprogramms unterstützt werden und die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe "Nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung" sollte in Betracht gezogen werden.
Initiative der Kommission:

