Rat - Europäisches Parlament - Kommission

Entwicklung


zum Dokument Vorschlag für eine Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit

Kommissionzum Dokument 26. November 2008:

Die Kommission legt einen Richtlinienentwurf über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit vor. Mit dieser Novelle ersetzt sie ihren früheren Vorschlag zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen aus dem Jahr 2003.

Ratzum Dokument 23. Juni 2009:

Der Umweltministerrat hat die novellierte Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens für nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen bei seiner Zusammenkunft am 24. Juni 2009 in Luxemburg verabschiedet. Damit wurde ein lange umstrittenes Gesetzgebungsprojekt nach jahrelangen Verhandlungen realisiert. Bereits 2003 hatte die Kommission einen Richtlinienentwurf über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen vorgelegt, damals konnte jedoch unter den Mitgliedstaaten keine Einigung erzielt werden. Der erfolgreiche Abschluss der aktuellen Fassung gründet daher in erster Linie auf das Ausklammern einiger umstrittener Fragen, wie einer Regelung zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen. An diesem und anderen strittigen Punkten scheiterte letztlich der Richtlinienentwurf von 2003. Basierend auf den bereits vorhandenen internationalen Instrumenten über nukleare Sicherheit, wie den Sicherheitsgrundsätzen der IAEO und der Konvention über nukleare Sicherheit (CNS) gibt sich die EU mit dem Ratsbeschluss als erste kerntechniknutzende Region einen verbindlichen Rechtsrahmen zur nuklearen Sicherheit. Die Richtlinie zielt zum einen darauf ab, die Nutzung von Kernenergie europaweit besser zu regulieren und die nationalen Sicherheitsanforderungen zu harmonisieren. Zum anderen soll die Richtlinie die Sicherheitssysteme stetig verbessern und EU-weit ein Mindestmaß an Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitskräfte und die breite Öffentlichkeit gewährleisten. Darüber hinaus fordert der Beschluss die Mitgliedstaaten auf unabhängige Behörden zur Regulierung der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen einzurichten und diese mit angemessenen Kontrollbefugnissen auszustatten. Die Richtlinie betont jedoch, dass die vorrangige Verantwortung für die nukleare Sicherheit einer kerntechnischen Anlage in den Händen der Genehmigungsinhaber liegt. Unabhängig von dieser Neuregelung können Mitgliedstaaten auch weiterhin strengere nationale Vorgaben umsetzen.

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