Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Vorgaben des Energieaktionsplans (EAP)

Ziel: Eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz und ein umfangreicher Ausbau erneuerbarer Energien sollen die Energiesicherheit der Europäischen Union verbessern, den prognostizierten Anstieg der Energiepreise dämpfen und den Ausstoß von Treibhausgasen im Einklang mit den Vorsätzen der EU für die Zeit nach 2012 verringern. Die 20%-Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie das 10%-Ziel für Biokraftstoffe sollen so erreicht werden, dass Anstrengungen und Nutzen unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten, Ausgangspunkte und Möglichkeiten fair und gerecht zwischen allen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.


Vorgaben des Energieaktionsplans und Initiativen der Kommission:

1. Umfassende und rasche Umsetzung der ehrgeizigen fünf vorrangigen Maßnahmen, die in den Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der Kommission für Energieeffizienz vom 23. November 2006 genannt sind. Diese beziehen sich auf:


Verkehr:

Initiative der Kommission:

Geräte:

Initiative der Kommission:
Verbraucher:

Initiative der Kommission:
Technologie:

Initiative der Kommission:
Gebäude:

Initiative der Kommission:
2. Vorschläge für strengere Energieeffizienzanforderungen für Büro- und Straßenbeleuchtung bis 2008 und für Glühlampen und sonstige Arten von Beleuchtung in Privathaushalten bis 2009.


Initiative der Kommission:
3. Überprüfung der gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen und andere einschlägige Gemeinschaftsinstrumente, die Anreize bieten können, um sie so umzugestalten, dass sie die Energie- und Klimaschutzziele der Gemeinschaft besser unterstützen.


Initiative der Kommission:
4. Entwicklung eines kohärenten Gesamtrahmens für erneuerbare Energien, der auf Grundlage eines von der Kommission 2007 vorzulegenden Vorschlags für eine neue, umfassende Richtlinie über die Verwendung aller erneuerbaren Energieressourcen ausgearbeitet werden soll. Abgestimmt mit anderen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, könnte dieser Vorschlag folgende Bestimmungen enthalten: Nationale Gesamtziele der Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne mit bereichsbezogenen Zielen und Maßnahmen für ihre Erreichung und Kriterien und Bestimmungen, die eine nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Bioenergie gewährleisten und Konflikte zwischen verschiedenen Arten der Nutzung von Biomasse vermeiden.


Initiative der Kommission:
5. Umfassende und rasche Umsetzung der Maßnahmen, die in den Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der Kommission für Biomasse vom Juni 2006 herausgestellt wurden. Dies gilt insbesondere für die Demonstrationsvorhaben für Biokraftstoffe der zweiten Generation.


Initiative der Kommission:
6. Analyse des Potenzials für grenzüberschreitende und EU-weite Synergien und Vernetzungen im Hinblick auf die Erreichung des Gesamtziels für erneuerbare Energien unter Berücksichtigung der geographischen Lage der Länder und Regionen, die weitgehend vom EU-Energiemarkt isoliert sind.


Initiative der Kommission:
7. Stärkere Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedsstaaten bei der Entwicklung erneuerbarer Energien, z.B. durch ein erweitertes Forum für erneuerbare Energien, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern.


Initiative der Kommission: