17. November 2009
Kommission, Ministerrat und Parlament erreichten am 17. November im Trilog-Verfahren eine Einigung über die Neufassung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden.
Der Kompromiss sieht vor, dass alle neuen Gebäude bis 2020 hohe Energieeffizienz-Standards erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden müssen. Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits bis 2018. Ziel ist hier jeweils ein sogenannter „nahe-Null“ Energiestandard, der von den Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung lokaler Bedingungen individuell festzulegen ist. Für bereits bestehende Gebäude gilt die Auflage, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Ausnahmen von der Richtlinie gelten unter anderem für historische und religiöse Gebäude, Ferienhäuser, industriell und landwirtschaftlich genutzte Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch und Gebäude mit einer Nutzungsdauer von unter 24 Monaten.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung nationaler Aktionspläne zur Förderung von Nahe-Nullenergiegebäuden bis 2011. Die Kommission wird außerdem dazu aufgefordert, bis 2011 ein freiwilliges europaweites Zertifizierungssystem zu erstellen.
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