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zum Dokument Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Europäisches Parlament 23. April 2009

Entschließung des EP für eine Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden, 23. April 2009

Das Europäische Parlament hat mit 549 Ja-Stimmen, 51 Gegenstimmen bei 26 Enthaltungen den von Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau (SPE, Spanien) erarbeiteten Bericht zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Angesichts des hohen Anteils des Gebäudesektors am Gesamtenergieverbrauch der EU soll durch die vorgelegte Richtlinie die Energieeffizienz von Gebäuden gestärkt und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden gefördert werden. Dies soll gleichermaßen zur Verringerung der Energieabhängigkeit und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der EU beitragen.
Das Europäische Parlament fordert in seiner Entschließung, bis zum 31. Dezember 2018 sicherzustellen, dass alle neu gebauten Gebäude mindestens „Netto-Nullenergiehäuser“ sind - d. h. ihr Verbrauch darf die eigene Energieerzeugung über ein gesamtes Jahr betrachtet nicht übersteigen. Der Vorschlag sieht ebenfalls vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2011 nationale Aktionspläne erarbeiten, die konkrete nationale Ziele zur Gebäudeenergieeffizienz und dem angestrebten prozentualen Anteil von Netto-Nullenergiegebäuden am gesamten Gebäudebestand in den Jahren 2015-2020 enthalten. Durch die Aktionspläne sollen ferner rechtliche Hindernisse und Marktschranken abgebaut sowie finanzielle und steuerliche Instrumente zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden eingeführt werden.
In ihrer Entscheidung fordern die Abgeordneten die Kommission deshalb auf, bis Ende 2010 sowohl eine detaillierte, einheitliche Definition des Begriffs „Netto-Nullenergiegebäude“ festzulegen als auch in Abweichung vom Kommissionsvorschlag bereits bis 31. März 2010 eine gemeinsame Methode zur Berechnung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu entwickeln. Zudem erstattet die Kommission künftig Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erhöhung der Zahl der Netto-Nullenergiegebäude und erarbeitet einen Aktionsplan, der Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung der Richtlinie beinhaltet.
Aufgrund der starken Auswirkungen des Energieverbrauchs von Gebäuden auf den Gesamtenergieverbrauch stellen außerdem Renovierungen von Altbauten eine kosteneffiziente energiepolitische Maßnahmen dar. Durch die Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten deshalb dazu angeregt werden, zusätzliche finanzielle oder steuerliche Anreize für den Einsatz alternativer Energieversorgungssysteme und die Ausrüstung bestehender Gebäude mit effizienteren Gebäudeteilen zu schaffen. Ausgenommen von den Regelungen sind provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von unter 18 Monaten sowie religiöse, historisch oder architektonisch besonders wertvolle Gebäude. Die Abgeordneten fügten ihrem Vorschlag noch einen weiteren Finanzierungsmechanismus für energieeffizientere Gebäude hinzu. Demnach sollen die Beihilfen für die Förderung von Energieeffizienz aus dem Fonds für regionale Entwicklung deutlich angehoben werden und bis 2014 ein Europäischer Fonds für Energieeffizienz entstehen.


Rat11./12. Juni 2009

Der Energieministerrat hat am 11./12. Juni 2009 einen Fortschrittsbericht über das Energieeffizienzpaket vorgelegt, in dem die Vorschläge der Kommission zur Neufassung der Gebäudeeffizienzrichtlinie grundsätzlich unterstützt werden. Einige Regierungsvertreter forderten jedoch, Hauseigentümern durch die Richtlinie keine übermäßigen bürokratischen Lasten aufzubürden und deren Inhalte in Einklang mit nationalen Vorgaben zu bringen. Die Energieminister wiesen dabei auf die unterschiedlichen nationalen Positionen hinsichtlich der Umsetzung der bestehenden Gebäudeeffizienzrichtlinie hin und bezeichneten daher die vom Europäischen Parlament eingebrachten Vorschläge als zu ambitioniert. 

17. November 2009

Kommission, Ministerrat und Parlament erreichten am 17. November im Trilog-Verfahren eine Einigung über die Neufassung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden.

Der Kompromiss sieht vor, dass alle neuen Gebäude bis 2020 hohe Energieeffizienz-Standards erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden müssen. Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits bis 2018. Ziel ist hier jeweils ein sogenannter „nahe-Null“ Energiestandard, der von den Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung lokaler Bedingungen individuell festzulegen ist. Für bereits bestehende Gebäude gilt die Auflage, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Ausnahmen von der Richtlinie gelten unter anderem für historische und religiöse Gebäude, Ferienhäuser, industriell und landwirtschaftlich genutzte Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch und Gebäude mit einer Nutzungsdauer von unter 24 Monaten.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung nationaler Aktionspläne zur Förderung von Nahe-Nullenergiegebäuden bis 2011. Die Kommission wird außerdem dazu aufgefordert, bis 2011 ein freiwilliges europaweites Zertifizierungssystem zu erstellen.

Rat 7. Dezember 2009

Der Energieministerrat hat die Einigung über die Neufassung der Gebäuderichtlinie offiziell zur Kenntnis genommen. Eine endgültige Entscheidung wurde vertagt, da aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon einige Änderungen mit Blick auf die legislativen Grundlagen notwendig seien. Der Rat nimmt in seinen Schlussfolgerungen jedoch ausdrücklich auf den informell erreichten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament Bezug.

Rat 14. April 2010

Der Rat bestätigte am 14. April 2010 in einem gemeinsamen Standpunkt den bereits im November 2009 im Trilog-Verfahren mit dem Europäischen Parlament erreichten Kompromiss zur Neufassung der Gebäuderichtlinie. Diese Entscheidung war aufgrund des Inkrafttretens des Lissabonner Vertrages, der einige Anpassungen nötig gemacht hatte, zunächst vertagt worden. Die ausstehenden Änderungen bezüglich der legislativen Grundlagen und der Komitologie-Bestimmungen wurden im März 2010 im Einvernehmen von Parlament und Rat informell abgestimmt.

Europäisches Parlament 19. Mai 2010

Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai in zweiter Lesung die Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden


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