Europäisches Parlament 6. Mai 2009
Entschließung des EP zur Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, 6. Mai 2009
Das Europäische Parlament hat den von Berichterstatterin Anni Podimata (SPE, Griechenland) vorgelegten Bericht zur Neufassung der bestehenden Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten mit 566 Ja-Stimmen, 28 Gegenstimmen bei 39 Enthaltungen angenommen. Im Wesentlichen führt die Novelle zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der bisherigen Richtlinie, indem künftig neben Haushaltsgeräten sämtliche „energieverbrauchsrelevante Produkte, einschließlich Bauprodukte, die bei ihrer Nutzung erhebliche unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben“, einbezogen werden. Dadurch können künftig auch energierelevante Produkte aus den Sektoren Gewerbe und Industrie etikettiert werden. Ebenso erlaubt die Neuregelung Verbrauchsangaben zu Produkten, die zwar nicht mit Energie betrieben werden, aber - wie beispielsweise Fenster - ein erhebliches Energieeinsparungspotential aufweisen.
Um Klarheit über die von der Verbrauchsangabepflicht betroffene Produktpalette zu schaffen, fordert das Parlament die Kommission auf, spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Prioritätenliste von Produkten aufzustellen, die zur Etikettierung vorgeschlagen werden.
Die Etikettierung soll gemäß der Parlamentsentschließung einheitlich gestaltet, stets deutlich sichtbar und lesbar angebracht werden und darüber hinaus ihr derzeitiges Energielabel („grünes A = gute Energiebilanz“ bis „rotes G = schlechte Energiebilanz“) beibehalten. Ziel des Etikettes ist die Sensibilisierung der Verbraucher für die Auswirkungen ihrer Kaufentscheidungen auf den Energieverbrauch, mittels Informationen über die Energie- und Umwelteigenschaften von Erzeugnissen. Die Geltungsdauer der jeweiligen Klassifizierung eines Produkts soll nach Vorstellung der Abgeordneten mindesten drei, jedoch nicht mehr als fünf Jahre betragen, wobei das Innovationstempo verschiedener Produktgruppen bei der Festlegung der Geltungsdauern berücksichtigt wird.
Das Parlament fordert ferner, dass Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte, in denen technische Merkmale genannt werden, ebenfalls Angaben zum Energieverbrauch oder der Energieklassifizierung des Produkts enthalten muss. Diese Regelung soll ebenfalls für technische Werbeschriften gelten.
Um den Konsum energieeffizienter Produkte zu fördern, empfiehlt das Parlament den Mitgliedstaaten überdies Anreize für Endverbraucher oder Hersteller energieeffizienter Produkte in Form von Steuergutschriften zu schaffen oder eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf energieeffiziente Werkstoffe und Bauteile einzuführen.
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