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zum Dokument Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen

Europäisches Parlament 6. Mai 2009

Entschließung des EP zur Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, 6. Mai 2009

Das Europäische Parlament hat den von Berichterstatterin Anni Podimata (SPE, Griechenland) vorgelegten Bericht zur Neufassung der bestehenden Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten mit 566 Ja-Stimmen, 28 Gegenstimmen bei 39 Enthaltungen angenommen. Im Wesentlichen führt die Novelle zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der bisherigen Richtlinie, indem künftig neben Haushaltsgeräten sämtliche „energieverbrauchsrelevante Produkte, einschließlich Bauprodukte, die bei ihrer Nutzung erhebliche unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben“, einbezogen werden. Dadurch können künftig auch energierelevante Produkte aus den Sektoren Gewerbe und Industrie etikettiert werden. Ebenso erlaubt die Neuregelung Verbrauchsangaben zu Produkten, die zwar nicht mit Energie betrieben werden, aber - wie beispielsweise Fenster - ein erhebliches Energieeinsparungspotential aufweisen. Um Klarheit über die von der Verbrauchsangabepflicht betroffene Produktpalette zu schaffen, fordert das Parlament die Kommission auf, spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Prioritätenliste von Produkten aufzustellen, die zur Etikettierung vorgeschlagen werden.

Die Etikettierung soll gemäß der Parlamentsentschließung einheitlich gestaltet, stets deutlich sichtbar und lesbar angebracht werden und darüber hinaus ihr derzeitiges Energielabel („grünes A = gute Energiebilanz“ bis „rotes G = schlechte Energiebilanz“) beibehalten. Ziel des Etikettes ist die Sensibilisierung der Verbraucher für die Auswirkungen ihrer Kaufentscheidungen auf den Energieverbrauch, mittels Informationen über die Energie- und Umwelteigenschaften von Erzeugnissen. Die Geltungsdauer der jeweiligen Klassifizierung eines Produkts soll nach Vorstellung der Abgeordneten mindesten drei, jedoch nicht mehr als fünf Jahre betragen, wobei das Innovationstempo verschiedener Produktgruppen bei der Festlegung der Geltungsdauern berücksichtigt wird.

Das Parlament fordert ferner, dass Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte, in denen technische Merkmale genannt werden, ebenfalls Angaben zum Energieverbrauch oder der Energieklassifizierung des Produkts enthalten muss. Diese Regelung soll ebenfalls für technische Werbeschriften gelten.

Um den Konsum energieeffizienter Produkte zu fördern, empfiehlt das Parlament den Mitgliedstaaten überdies Anreize für Endverbraucher oder Hersteller energieeffizienter Produkte in Form von Steuergutschriften zu schaffen oder eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf energieeffiziente Werkstoffe und Bauteile einzuführen.


Rat11./12. Juni 2009

Der Energieministerrat hat am 11./12. Juni 2009 einen Fortschrittsbericht über das Energieeffizienzpaket vorgelegt. Hinsichtlich des Richtlinienvorschlags zur Angabe des Energieverbrauchs von Produkten begrüßten die Energieminister grundsätzlich die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte. Einige Delegierte bezweifelten allerdings den Nutzen der Einbeziehung von Bauprodukten in den Geltungsbereich der Richtlinie. Zudem sollten laut dem Bericht die neuen Regelungen insbesondere an die Vorgaben der Ökodesignrichtlinie angepasst werden.

17. November 2009

Kommission, Ministerrat und Parlament erreichten am 17. November im Trilog-Verfahren eine Einigung über die Richtlinie zur Angabe des Energieverbrauchs von Produkten. Die neue Richtlinie wird Richtlinie 92/75 über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten ablösen.

In dem Kompromiss wird das A-G Klassifizierungsformat beibehalten. Nach intensiver Debatte wurde die „A“-Kategorie jedoch um drei Energieklassen erweitert, so dass nun „A+++“ für die höchste und „G“ weiterhin für die niedrigste Energieeffizienz steht. Die Energieklassen sind zusätzlich farblich von dunkelgrün (höchste Energieeffizienz) zu rot (niedrigste Energieeffizienz) abgestuft, um die Kennzeichnung für Verbraucher deutlicher zu machen. Der Kompromiss sieht vor, dass dieses neue Klassifizierungsschema von der Kommission überprüft wird, sobald eine bedeutende Anzahl von Produkten die obersten beiden Klassen erreicht haben.

Die Richtlinie erweitert die Zertifizierung von Haushaltsprodukten auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte. Damit sind nun auch nicht-energieverbrauchende Produkte betroffen, die dennoch Einsparungspotentiale bieten. Beispiele hierfür sind Fenster und Türen.

Rat 7. Dezember 2009

Der Energieministerrat hat den aktuellen Entwurf der Richtlinie zur Angabe des Energieverbrauchs von Produkten offiziell zur Kenntnis genommen. Eine endgültige Entscheidung wurde vertagt, da aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon einige Änderungen mit Blick auf die legislativen Grundlagen notwendig seien. Der Rat nimmt in seinen Schlussfolgerungen jedoch ausdrücklich auf den informell erreichten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament Bezug.

Rat 14. April 2010

Der Rat bestätigte am 14. April 2010 in einem gemeinsamen Standpunkt den bereits im November 2009 im Trilog-Verfahren mit dem Europäischen Parlament erreichten Kompromiss über die Richtlinie zur Angabe des Energieverbrauchs von Produkten. Diese Entscheidung war aufgrund des Inkrafttretens des Lissabonner Vertrages, der einige Anpassungen nötig gemacht hatte, zunächst vertagt worden. Die ausstehenden Änderungen bezüglich der legislativen Grundlagen und der Komitologie-Bestimmungen wurden im März 2010 im Einvernehmen von Parlament und Rat informell abgestimmt.

Europäisches Parlament 19. Mai 2010

Das Europäische Parlament stimmte am 19. Mai in zweiter Lesung dem Entwurf für die Energielabel-Richtlinie zu.


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