Zusammenfassung
Vorschlag der Kommission über eine Verordnung zur Änderung des Programms zur Konjunkturbelebung für Europa (EEPR, geregelt durch Verordnung 663/2009) vom 31. Mai 2010
Der Vorschlag der Kommission über eine Verordnung zur Änderung des Programms zur
Konjunkturbelebung für Europa (EEPR, geregelt durch Verordnung 663/2009) vom 31. Mai 2010 zielt auf eine Neuzuweisung von im Rahmen des EEPR nicht zugewiesenen Mitteln ab.
Die Kommission geht davon aus, dass etwa 114 Mio. Euro der Mittel des EEPR, die sich insgesamt auf 3,98 Mrd. Euro belaufen, bis Ende 2010 ungebunden bleiben werden. Durch die vorgeschlagene Verordnung sollen diese Mittel für die Einrichtung eines Finanzinstrument zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, vor allem im städtischen Kontext, eingesetzt werden. Kommunale, lokale und regionale Behörden sollen entsprechend die Begünstigten sein.
Als finanzierungswürdige Projekte nennt die Kommission energieeffiziente Gebäude, Kraft-Wärme-Kopplungssysteme, Fernwärme- und Fernkühlungsnetze, dezentrale regenerative Energiequellen, saubere städtische Verkehrsmittel sowie lokale Infrastrukturen wie intelligente Netze, effiziente Straßenbeleuchtung und intelligente Messsysteme.

