Zusammenfassung
Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG, 16.07.2009
Als Reaktion auf die russisch-ukrainische Gaskrise im Januar 2009 und infolge der Aufforderung durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament hat die Kommission einen neuen Verordnungsentwurf zur Erdgasversorgungssicherheit der Gemeinschaft vorgelegt. Der Vorschlag hat zum Ziel, die Rolle nationaler und europäischer Akteure im Fall einer Versorgungsstörung genauer zu definieren, die Zusammenarbeit nationaler Behörden bei der Bewältigung von Engpässen in der Erdgasversorgung im Rahmen der EU zu verbessern und Anreize für Investitionen in die Gasinfrastruktur zu schaffen.
Laut Verordnungsentwurf verbleibt die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, dem Subsidiaritätsprinzip sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend, Aufgabe der Mitgliedstaaten und nationaler Erdgasunternehmen. Die Verordnung fordert die Mitgliedstaaten jedoch dazu auf, eine zuständige Behörde mit der Umsetzung der Maßnahmen der Verordnung zu betrauen, regelmäßig nationale und regionale Präventions- und Notfallpläne unter Beteiligung aller notwendigen Akteure aufzustellen und diese der Kommission, den ENTSO (Gas), der Agentur für die Zusammenarbeit nationaler Energieregulierungsbehörden (ACER) sowie der zu institutionalisierenden Koordinierungsgruppe „Erdgas“ vorzulegen. Die Präventions- und Notfallpläne umfassen eine Risikobewertung, Maßnahmen zur Erfüllung der Infrastruktur- und Versorgungsstandards sowie Planungen zur Erfüllung des n-1-Standards. Dieser Indikator legt fest, welche Gasmenge die verbleibende Infrastruktur (n-1) bei Ausfall der größten Infrastruktur zur Befriedigung der Gesamtnachfrage nach Erdgas bereitstellen muss.
Die Notfallpläne regeln überdies die Zuständigkeiten und Aufgaben der jeweiligen nationalen Akteure, stellen den Zugang zu grenzüberschreitenden Speicheranlagen sicher und definieren drei Krisenstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe). Darüber hinaus kann die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats oder bei einem Ausfall der täglichen Gasimporte aus Drittstaaten von über 10% einen gemeinschaftsweiten Notfall ausrufen. In diesem Fall übernimmt die Kommission die Koordinierung der gemeinsamen Reaktion, gewährleistet den zwischenstaatlichen Informationsaustausch, sorgt dafür, dass die national und regional ergriffenen Maßnahmen im Verhältnis zu den gemeinschaftsweiten Maßnahmen wirksam und abgestimmt sind, und koordiniert die Maßnahmen mit Blick auf Drittländer. Ferner wird zum effektiveren Krisenmanagement eine Koordinierungsgruppe „Erdgas“, bestehend aus Vertretern der zuständigen Behörden, der ACER, des ENTSO (Gas) sowie der Interessenverbände der Erdgasindustrie und der betreffenden Verbraucherverbände eingesetzt.

