Versorgungssicherheit

Vorgaben des Energieaktionsplans (EAP)

Ziel: Entwicklung von Maßnahmen, die einen höheren Beitrag zur Versorgungssicherheit im Falle einer Energieversorgungskrise im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten leisten sollen.


Vorgaben des Energieaktionsplans und Initiativen der Kommission:

1. Tatsächliche Diversifizierung der Energiequellen und Transportrouten, auch zur Entwicklung von mehr Wettbewerb im Energiebinnenmarkt.

Initiative der Kommission:


2. Entwicklung wirksamer Krisenreaktionsmechanismen auf der Grundlage gegenseitiger Zusammenarbeit, insbesondere aufbauend auf bestehenden Mechanismen.


Initiative der Kommission:


3. Verbesserung der Transparenz der Ölmarktdaten und Überprüfung der Erdölversorgungsinfrastruktur und Erdölbevorratungsmechanismen der EU in Ergänzung zum Krisenreaktionsmechanismus der Internationalen Energie Agentur (IEA), insbesondere mit Blick auf die Verfügbarkeit im Krisenfall.


Initiative der Kommission:


4. Eingehende Analyse der Verfügbarkeit und der Kosten von Erdgasspeichern in der EU.


Initiative der Kommission:


5. Bewertung der Auswirkungen der derzeitigen und potenziellen Energieeinfuhren und der Beschaffenheit der betreffenden Netze auf die Versorgungssicherheit in jedem einzelnen Mitgliedstaat.


Initiative der Kommission:


6. Einrichtung einer Energiebeobachtungsstelle bei der Kommission.


Initiative der Kommission: