Rat - Europäisches Parlament - Kommission

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zum Dokument Vorschlag für eine Verordnung über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission

Europäischer Ratzum Dokument 7. Dezember 2009

Der Energieministerrat widmete sich bei seinem Treffen am 7. Dezember 2009 dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission. Dabei wurde vorerst lediglich der Sachstandsbericht des Sekretariats, in dem die Haltung verschiedener Delegationen zum Ausdruck gebracht wird, zur Kenntnis genommen.
Daraus geht hervor, dass einige Mitgliedstaaten Vorbehalte gegenüber dem Kommissionsvorschlag haben. Ihrer Meinung nach sei der entstehende Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Daten sowie die Wahrung der Vertraulichkeit der entsprechenden Informationen nicht gerechtfertigt. Als Gegenvorschlag wurde die Einschränkung des Geltungsbereichs der Verordnung auf bestimmte besonders große und/oder grenzüberschreitende Investitionsvorhaben thematisiert. Zudem wurde die Veröffentlichung wirtschaftlich sensibler Daten durch die Kommission kritisiert. Des Weiteren erachtet der Rat den Beginn der Berichtspflicht mit dem 31. Juli 2010 als zu früh und den geforderten Berichtsintervall von zwei Jahren als zu kurz.

Europäisches ParlamentDirekt-Link zur PDF 25. Februrar 2010

In erster Lesung verabschiedete das Europäische Parlament am 25. Februar 2010 mit 551 Ja-Stimmen, 24 Gegenstimmen bei 25 Enthaltungen den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag der Kommission zur Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur an die Kommission. Mit der Annahme dieses Berichts, einigte sich das Parlament auf eine Reihe von Änderungen, die seiner Ansicht nach an dem Kommissionsvorschlag vorgenommen werden sollten.
Dabei geht es zum einen um eine verfahrenstechnische Änderung, nämlich die Veränderung der rechtlichen Grundlage, auf welcher der Vorschlag ursprünglich basierte. Laut Parlament sollte Artikel 194 des neuen Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Grundlage dienen. Dies würde nicht nur der neuen erweiterten Kompetenz der EU im Energiebereich Rechnung tragen. Darüber hinaus würde durch diese Änderung auch das Mitentscheidungsverfahren im Gegensatz zum bisher einschlägigen Konsultationsverfahren zur Anwendung kommen und dem Parlament somit eine größere Rolle im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zukommen.

Die übrigen Änderungen inhaltlicher Art zielen unter anderem auf eine Verminderung des administrativen Aufwands bei der Berichterstattung ab. So soll konkretisiert werden, welche spezifischen Infrastrukturprojekte berichtspflichtig sind. Darunter sollen nur solche Projekte fallen, bei denen eine angemessen hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit besteht. Des Weiteren soll die Kommission klären, wie genau die Doppelberichterstattung in Fällen vermieden werden kann, in denen bereits eine Berichtspflicht über Investitionsprojekte im Rahmen anderer Verfahren besteht. Das Parlament zielt mit seinen Änderungen außerdem auf die Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Daten ab. Schließlich soll die Analyse der Daten durch die Kommission als tatsächliches Frühwarninstrument einen größeren Nutzen entfalten. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die aus der Analyse folgenden Vorschläge keine politische Intervention in den Markt darstellt.

Rat 12. März 2010

Bei ihrem Treffen am 12. März 2010 kamen die EU-Energieminister zu einer politischen Einigung hinsichtlich des Vorschlags der Kommission. Zwar hat der Rat einige der Änderungsvorschläge des Parlaments integriert. Der Hauptforderung einer Änderung der rechtlichen Grundlage entsprach er allerdings nicht.

Die inhaltlichen Änderungen des ursprünglichen Vorschlags beziehen sich vor allem auf den Umfang der Verordnung. So sollen nun nur noch solche Investitionsvorhaben unter die Berichtspflicht der Mitgliedstaaten fallen, die bereits begonnen wurden oder für welche eine definitive Investitionsentscheidung bereits getroffen worden ist. Auch die Änderungen hinsichtlich einer besseren Gewährleistung der Vertraulichkeit sensibler Daten wurden aufgenommen. Zudem wird die Kommission dazu angehalten, ein Modell für die Informationsübermittlung zu entwickeln.

RatDirekt-Link zur PDF 24. Juni 2010

Der Rat nahm die Verordnung über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission am 24. Juni 2010 formell an.


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