Europäisches Parlament 25. Februrar 2010
In erster Lesung verabschiedete das Europäische Parlament am 25. Februar 2010 mit 551 Ja-Stimmen, 24 Gegenstimmen bei 25 Enthaltungen den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag der Kommission zur Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur an die Kommission. Mit der Annahme dieses Berichts, einigte sich das Parlament auf eine Reihe von Änderungen, die seiner Ansicht nach an dem Kommissionsvorschlag vorgenommen werden sollten.
Dabei geht es zum einen um eine verfahrenstechnische Änderung, nämlich die Veränderung der rechtlichen Grundlage, auf welcher der Vorschlag ursprünglich basierte. Laut Parlament sollte Artikel 194 des neuen Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Grundlage dienen. Dies würde nicht nur der neuen erweiterten Kompetenz der EU im Energiebereich Rechnung tragen. Darüber hinaus würde durch diese Änderung auch das Mitentscheidungsverfahren im Gegensatz zum bisher einschlägigen Konsultationsverfahren zur Anwendung kommen und dem Parlament somit eine größere Rolle im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zukommen.
Die übrigen Änderungen inhaltlicher Art zielen unter anderem auf eine Verminderung des administrativen Aufwands bei der Berichterstattung ab. So soll konkretisiert werden, welche spezifischen Infrastrukturprojekte berichtspflichtig sind. Darunter sollen nur solche Projekte fallen, bei denen eine angemessen hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit besteht. Des Weiteren soll die Kommission klären, wie genau die Doppelberichterstattung in Fällen vermieden werden kann, in denen bereits eine Berichtspflicht über Investitionsprojekte im Rahmen anderer Verfahren besteht. Das Parlament zielt mit seinen Änderungen außerdem auf die Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Daten ab. Schließlich soll die Analyse der Daten durch die Kommission als tatsächliches Frühwarninstrument einen größeren Nutzen entfalten. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die aus der Analyse folgenden Vorschläge keine politische Intervention in den Markt darstellt. |