Europäisches Parlament 22. Juni 2010
Am 22. Juni 2010 erreichten das Europäische Parlament und der Ministerrat im informellen Trilog-Verfahren eine Einigung über die Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung.
Das Parlament bestand auf einer stärkeren Rolle für die Europäische Kommission in der Koordination des Krisenmanagements der Mitgliedstaaten im Fall von Versorgungsunterbrechungen und ausgerufenen Notfällen. Die Kommission erhält unter anderem die Kompetenz, Änderungen an den nationalen Präventionsplänen einzufordern. Weiterhin setzte sich das Parlament, im Einklang mit dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, für einen starken Fokus auf marktgerechte Mechanismen ein, während nicht marktgerechte Maßnahmen nur als letztes Mittel Gebrauch finden sollen. Hierdurch wollte das Parlament eine Unterwanderung des Binnenmarktes verhindern.
Der Rat erreichte im Gegenzug eine Abschwächung des sicherzustellenden Versorgungsstandards von 60 Tagen mit außergewöhnlich hohem Gasverbrauch während einer extremen Kälteperiode auf 30 Tage. Darüber hinaus setzte er mehr Freiheit für die Mitgliedstaaten bei der Definition von geschützten Verbrauchern durch. Die Mitgliedstaaten können die Liste nach dem Kompromiss um weitere Energieverbraucher wie Haushalte, öffentliche Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen erweitern. Die zusätzlichen geschützten Verbraucher dürfen jedoch nicht mehr als 20% des nationalen Gasverbrauchs umfassen. |