Zusammenfassung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts
Die Europäische Kommission schlug am 8. Dezember 2010 Maßnahmen vor, mit denen Marktmissbrauch und Insider-Handel auf den europäischen Energiegroßhandelsmärkten unterbunden werden sollen. Hintergrund der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes ist die zunehmende Bedeutung der Großhandelsmärkte, auf denen Unternehmen mit Strom und Gas handeln. Da die Marktpreise für Energie empfindlich auf die Verfügbarkeit von Produktions- und Transportkapazitäten reagieren, lassen sie sich aus Sicht der Kommission leicht manipulieren, etwa indem ein falscher Eindruck über verfügbare Kapazitäten erzeugt wird. Um eine faire Preisbildung und die Vorteile eines europäischen Energiebinnenmarktes zu garantieren und Manipulationen zu verhindern, sollen die neuen Regeln insbesondere die Nutzung von Insider-Informationen für die künstliche Erhöhung der Preise unterbinden.
Die Verordnung würde in Zukunft insbesondere folgendes verbieten:
- Insider-Handel: Die Nutzung von Insider-Informationen bei Transaktionen auf Energiegroßhandelsmärkten wird untersagt. Die Offenlegung etwaiger exklusiver und preissensibler Informationen der Marktteilnehmer müsste vor dem Handel erfolgen.
- Marktmanipulationen: Die Durchführung von Transaktionen, von denen falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Preis der auf den Energiegroßmärkten gehandelten Produkte ausgehen, wird ebenso untersagt wie die Verbreitung falscher Nachrichten oder Gerüchte, welche ihrerseits irreführende Signale für die genannten Produkte geben.

