Zusammenfassung

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts

Die Europäische Kommission schlug am 8. Dezember 2010 Maßnahmen vor, mit denen Marktmissbrauch und Insider-Handel auf den europäischen Energiegroßhandelsmärkten unterbunden werden sollen. Hintergrund der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes ist die zunehmende Bedeutung der Großhandelsmärkte, auf denen Unternehmen mit Strom und Gas handeln. Da die Marktpreise für Energie empfindlich auf die Verfügbarkeit von Produktions- und Transportkapazitäten reagieren, lassen sie sich aus Sicht der Kommission leicht manipulieren, etwa indem ein falscher Eindruck über verfügbare Kapazitäten erzeugt wird. Um eine faire Preisbildung und die Vorteile eines europäischen Energiebinnenmarktes zu garantieren und Manipulationen zu verhindern, sollen die neuen Regeln insbesondere die Nutzung von Insider-Informationen für die künstliche Erhöhung der Preise unterbinden.
Die Verordnung würde in Zukunft insbesondere folgendes verbieten:

Die neue europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) soll laut Verordnung die Überwachung des Marktes übernehmen. Damit die Agentur diese Aufgabe wahrnehmen kann, müssen unter anderem die Marktteilnehmer der Agentur Informationen über die Transaktionen auf den Energiegroßmärkten zugänglich machen. Diese Informationen wird ACER mit den nationalen Regulierungsbehörden teilen, denn diese sollen die Beachtung der Verbote von Marktmanipulation und Insider-Handel sicherstellen, möglichen Verstößen nachgehen und Sanktionen durchsetzen.

 

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