9. Gewährleistung eines besserem Verbraucherschutzes, z.B. durch Ausarbeitung einer Energieverbrauchercharta.

Wenn auch nicht als Rechtsdokument intendiert, so hat die Kommission durch die Veröffentlichung ihrer Mitteilung "Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher" der Anforderung nach einer Verbesserung des Verbraucherschutzes im Energiebereich Folge geleistet. Die Charta soll nach einem öffentlichen Konsultationsprozess in erster Linie die bisherige Rechtsetzung zusammenfassen und den Verbraucher über seine Rechte sowie die Pflichten der Energieversorger aufklären ("soft-law"). Die Kommission plant die Vorlage einer überarbeiteten Version der Charta, nachdem der Konsultationsprozess beendet wurde. Neben der Ausarbeitung der Charta können auch die erhöhten Transparenzvorgaben in nicht unerheblichem Maße zum Verbraucherschutz beitragen.

Neben der genannten Initiative der Kommission beinhaltet auch das Dritte Binnenmarktpaket in seiner vom Europäischen Parlament und vom Rat überarbeiteten Fassung eine deutliche Aufwertung der Verbraucherrechte. So sollen Endkunden von nun an das Recht auf eine Grundversorgung mit Elektrizität „einer bestimmten Qualität, zu leicht vergleichbaren, transparenten und angemessenen Preisen“ haben. Auf Initiative des Parlaments beinhaltet die neue Gesetzgebung damit spezielle Maßnahmen für die Versorgung „schutzbedürftiger Kunden“. Die Kommission wird zudem aufgefordert, eine „verständliche, benutzerfreundliche Checkliste“ mit Informationen über die Rechte der Energieverbraucher zu erstellen.