Das Ziel eines transparenten Energiebinnenmarkts stand am Anfang des von der Kommission in den 1980er Jahren eingeleiteten Liberalisierungsprozesses. Dabei konzentrierten sich die Initiativen schon damals auf eine faire Preisbildung und ausreichende Informationen für die Marktteilnehmer. Es verwundert daher kaum, dass eine Erhöhung der Transparenz auf den Märkten auch im dritten Liberalisierungspaket von enormer Bedeutung ist. So wird in beiden Verordnungsentwürfen zum Netzzugang beim grenzüberschreitenden Stromhandel und den Erdgasfernleitungsnetzen eine Veröffentlichung relevanter Daten über die prognostizierte und die tatsächliche Nachfrage, über die Verfügbarkeit sowie die tatsächliche Nutzung der Erzeugungskapazitäten und die Netzauslastung eingefordert (Art. 5, bei Gas zusätzlich Art. 6). Nicht verändert wurden die Bedingungen für langfristige Lieferverträge auf dem Gassektor. Hierbei sei der gültige Rechtsrahmen noch zufriedenstellend.

