Da verstärkte Investitionen Grundvoraussetzung eines wettbewerbsfähigen und sicheren Energiemarktes sind, erhielt ihre Förderung sowohl in den beiden Verordnungen zu den Netzzugangsbedingungen beim grenzüberschreitenden Handel mit Strom und Gas als auch in der Richtlinie zu gemeinsamen Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (Art. 22) Einzug. Hierbei wurden die Übertragungs- und Fernleitungsnetznetreiber zur regelmäßigen Erstellung langfristiger Investitionspläne, so genannter Netzentwicklungspläne verpflichtet (siehe Art. 8, 12 der genannten Verordnungen). Eine Koordinierung der Investitionsplanungen zwischen den Netzbetreibern auch im Rahmen des Europäischen Netzes der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber“ (ENTSO) könnte nach Meinung der Kommission zum einen Garantien zur Refinanzierung für Energieversorger und Netzbetreiber bieten, zum anderen zu Erfolgen im Bereich vermehrter Investitionen führen.Ob diese Schritte allerdings ausreichen, um ein höheres Investitionsniveau zu garantieren, scheint fraglich. Als Reaktion auf die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftkrise gelang es der Kommission jedoch ein Investitionsprogramm für den Energiebereich im Umfang von 3,98 Milliarden Euro im Rahmen des „European Economic Recovery Plan“ zu veranschlagen. Die Mittel sollen gezielt für den Ausbau der Energieinfrastruktur einschließlich der Strom- und Gasnetze eingesetzt werden.

