Dem grenzüberschreitenden Austausch im Strom- und Gassektor wird durch die beiden Verordnungsentwürfe zu den Netzzugangsbedingungen besondere Beachtung entgegengebracht. In der Vorlage der Kommission wird insbesondere das "Netz der europäischen Übertragungsnetzbetreiber" im Stromsektor mit der Überarbeitung der Kooperationsstrukturen im europäischen Energiemarkt beauftragt (Strom: Art.2). Innerhalb der beiden Richtlinienvorschläge für den Energiebinnenmarkt findet sich eine Stärkung der regionalen Kooperation in den Art. 5a (Strom) und Art. 5b (Gas). Die Ausweitung der Verbundkapazitäten zur Eingliederung neuer regenerativer Energiequellen und -produktionskapazitäten wird im Energie-Klimapaket der Kommission vom Januar 2008 angesprochen. In ihrem Richtlinienentwurf zu den erneuerbaren Energien findet sich die Förderung des Ausbaus der Verbundnetze in Art. 14 (siehe 4. Energieeffizienz und erneuerbare Energien). Eine Analyse der Probleme im Strombereich legte die Kommission durch ihren Bericht über die Anwendung der Verordnung zum grenzüberschreitenden Zugang zu Stromnetzen Anfang 2007 vor. Durch eine bereits im Juni 2007 verabschiedete Verordnung, legten Rat und Europäische Parlament Regeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze für den Zeitraum 2007-2013 fest. Dieser Rechtsakt beruht auf einem Entwurf der Kommission aus dem Jahr 2004.

