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Europäisches Parlament 27. Mai 2008:
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz stimmt mit 21 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme bei 16 Enthaltungen für den de Vits-Bericht. In ihrer Stellungnahme begrüßt die Berichterstatterin die Vorlage des Dokuments. Sie fordert aber im Gegensatz zur Kommission, dass die Charta rechtsverbindlich sein oder zumindest als Rechtsinstrument in die Richtlinien zum Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt eingebunden werden sollte. Zusätzlich wird der Vorschlag der Kommission, eine "Energie-Checkliste" für Verbraucher im Internet zu veröffentlichen gutgeheißen, sie sei jedoch kein Ersatz für die Charta.
Insgesamt sollte die Verantwortung für den Verbraucherschutz weiterhin durch die Mitgliedstaaten wahrgenommen werden. Den nationalen Regulierungsbehörden und ihrer europäischen Zusammenarbeit durch die neu zu gründende Agentur solle dabei eine stärkere Überwachungsfunktion zukommen. Grundsätzlich sollte in der Charta das Recht auf Versorgung mit Strom und Gas deklariert werden. Preise müssten angemessen und transparent sein und zukünftig stärker dem Wettbewerbsprinzip folgen (z.B. durch die Einführung "intelligenter Stromzähler"). Darüber hinaus sollen nach Vorstellung der Berichterstatterin noch mehr Information frei zugänglich werden, so nicht nur über Preise, Tarife und Indexierungsmechanismen, sondern auch über den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix, die Umweltauswirkungen der Erzeugung hinsichtlich der Treibhausgasemissionen und der Lagerung radioaktiven Abfalls. Letztlich sollen auch soziale Maßnahmen in den Geltungsbereich der Charta fallen. Mitgliedstaaten werden, dem Bericht zufolge verpflichtet, nationale Energieaktionspläne gegen Energiearmut vorzulegen. Die Agentur überwacht diese und informiert über erfolgreiche Maßnahmen bei der Bekämpfung von Energiearmut. Energiearmut liegt nach der Vorstellung der Berichterstatterin dann vor, wenn der Anteil der Energieausgaben eines Haushaltes das Doppelte der durchschnittlichen nationalen Energieausgaben übersteigt. |